Hauptinhalt

Staatliche Vorsorge

Zu den wesentlichen Aufgaben der Land- und Ernährungswirtschaft zählt die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Dies gilt sowohl in Friedenszeiten als auch im Krisenfall, wenn die Versorgung über den freien Markt nicht mehr sichergestellt werden kann. Es müssen deshalb Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um in Krisenzeiten die Bevölkerung mit notwendigen Lebensmitteln versorgen zu können.
Die Bundesregierung hat für den unwahrscheinlichen, aber nicht gänzlich auszuschließenden Fall einer Krise bei der Versorgung mit Lebensmitteln rechtliche Grundlagen geschaffen. Das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG) ist am 11. April 2017 in Kraft getreten.

In Sachsen sind die folgenden Behörden für die Ernährungsnotfallvorsorge zuständig:

  • Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) - Referat Regionale Wertschöpfung, Ökolandbau
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) - Referat 91 sowie die Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) mit Informations- und Servicestellen (ISS) des LfULG

Heutzutage sind verschiedene Krisensituationen denkbar, die zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen können. Hierzu zählen z.B.

  • Naturkatastrophen,
  • Pandemien,
  • der Zusammenbruch kritischer Infrastrukturen oder
  • großtechnische Schadenslagen.

Für diese Fälle trägt der Staat auf verschiedene Weise Vorsorge. Zusätzlich ist es notwendig, dass jeder Haushalt einen privaten Vorrat einrichtet, um kleinere Versorgungsengpässe in der ersten Zeit gut überbrücken zu können.

Was der Staat unternimmt, damit im Notfall die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleistet ist, erfahren Sie auf der gemeinsamen Seite des Bundes und der Länder:

Nützliche Hinweise und Informationen

zurück zum Seitenanfang